Die Werbemittel sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Bei der Bestellung ist deswegen immer der Verwendungszweck und die Kostenstelle/Auftrag anzugeben.
Also:
Die Werbemittel sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Bei der Bestellung ist deswegen immer der Verwendungszweck und die Kostenstelle/Auftrag anzugeben.
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